Kriterien für die Qualifikation von Kapitalzuführungen als Eigenkapital oder Fremdkapital

Je nach Gestaltung des vertraglichen Rahmens lassen sich die Finanzierungen im Einzelfall entweder als Eigenkapital oder als Fremdkapital einstufen.

Eine in der Praxis gern gewählte Form der sogenannten Mezzanine-Finanzierung (Mischform zwischen Eigen- und Fremdkapital) ist die Gewährung von Genussrechtskapital. Je nach Ausgestaltung der vertraglichen Bedingungen erfolgt dann die bilanzielle Einordnung.

Voraussetzung für die Qualifikation von Genussrechtskapital als Eigenkapital ist eine ausreichende Haftung des hingegebenen Kapitals - ähnlich dem Stammkapital.

Dabei sind folgende, kumulativ zu erfüllenden Kriterien zu erfüllen: