Für die steuerliche Behandlung der Überlassung von E-Fahrrädern, E-Bikes oder Pedelecs an Mitarbeiter ist es wichtig, die Unterschiede zu kennen.

Der Begriff „E-Bike“ wird umgangssprachlich synonym verwendet für Elektro-Fahrräder. Dies ist aber technisch und damit auch steuerlich gesehen nicht immer richtig.

Für die steuerlich richtige Einordnung, um daraus die richtigen steuerbegünstigenden Ableitungen vornehmen zu können, ist es unerlässlich, die Unterschiede herauszuarbeiten.

„E-Bike“ ist ein Überbegriff. Für die Ableitung der richten steuerlichen Folgen der Nutzung dieser Geräte ist es wichtig zu unterscheiden, ob es sich um elektrische Fahrräder bzw. Pedelecs oder um E-Bikes handelt.