Das BMF hatte mit Schreiben vom 06.10.2017 einen Katalog aufgestellt über die Kosten, die innerhalb der Kosten für das häusliche Arbeitszimmer steuermindernd angesetzt werden können.
Diese Kosten sind folgende:
- anteilige Abschreibungsbeträge für Anschaffung oder Herstellung des Hauses/der Wohnung
- Schuldzinsen für die Finanzierung der Anschaffung oder Herstellung
- anteilige Mietaufwendungen bei Mietobjekten
- Wasser-, Abwasser- und Energiekosten
- Reinigungskosten
- Grundsteuer
- Müllabfuhrkosten
- Schornsteinfegerkosten
- Gebäudeversicherungsbeträge
- Renovierungskosten für den betrieblich/beruflich genutzten Anteil
- Aufwendungen für die Ausstattung
- Tapete
- Teppich
- Vorhänge
- Lampen
Das vollständige BMF-Schreiben lesen Sie bitte hier.