Entfernungspauschale ab 2021 ab dem 21. Kilometer erhöht auf 0,38 €.

Aufgrund des Steuerentlastungsgesetzes 2022 wurde die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Fahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung für Fernpendler ab dem 21. Kilometer von 0,30 € auf 0,35 € rückwirkend für den Veranlagungszeitraum 2021 angehoben.

Dies gilt auch für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie für Familienheimfahrten im Rahmen der Gewinneinkunftsarten. Für die Veranlagungszeiträume 2022 bis 2026 gilt für Fernpendler ab dem 21. Kilometer eine auf 0,38 € je Entfernungskilometer erhöhte Pauschale.