Das BMF hatte sich mit Schreiben vom 05.11.2021 zur Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte oder Fahrten nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 EStG und Familienheimfahrten und zur Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen geäußert.
Das vollstände Schreiben lesen Sie bitte hier.
Haben Sie weiterführende Frage zu dieser Thematik, sprechen Sie mich gern an.