Die Finanzverwaltung hat die bisherigen besonderen Stundungsregelungen und den Vollstreckungsschutz für von der Corona-Krise Betroffene erneut verlängert.

Hintergrund: Das BMF hatte wegen der Corona-Krise in der Vergangenheit bereits u. a. Erleichterungen in Bezug auf Stundungen und Vollstreckungsaufschub gewährt. Diese Erleichterungen wurden zuletzt bis zum 30.6.2021 verlängert.

Aktuelles Schreiben des BMF: