Durch das neue Behinderten-Pauschbetragsgesetz vom 09.12.2020 wurden die einkommensteuerlichen Ermäßigungen für Behinderte deutlich verbessert.

Zum 01.01.2021 sind folgende Änderungen in Kraft getreten:

Den vollständigen § 33b ESt lesen Sie bitte hier.

Habne Sie weiterführende Fragen zu dieser Thematik oder benötigen Sie Hilfe bei der steueroptimalen Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung, sprechen Sie mich gern an.