Durch das neue Behinderten-Pauschbetragsgesetz vom 09.12.2020 wurden die einkommensteuerlichen Ermäßigungen für Behinderte deutlich verbessert.
Zum 01.01.2021 sind folgende Änderungen in Kraft getreten:
- § 33b Abs. 3 EStG - Verdopplung der Pauschbeträge, Erweiterung der Staffelung
- § 33b Abs. 2 EStG - Verzicht auf zusätzliche Anspruchsvorausetzungen bei "Minderbehinderten" (Grad der Behinderung unter 50%)
- § 33b Abs. 6 EStG - Erhöhung des Pflegepauschbetrages für Pflegepersonen mit Pflegegrad 4 und 5 von 924€ auf 1.800€
- § 33b Abs. 6 EStG - Einführung des Pflegepauschbetrages für Pflegepersonen mit Pflegegrad 2 von 600€ und 3 von 1.100€
- § 33b Abs. 2a EStG - Einführung einer behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale
Den vollständigen § 33b ESt lesen Sie bitte hier.
Habne Sie weiterführende Fragen zu dieser Thematik oder benötigen Sie Hilfe bei der steueroptimalen Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung, sprechen Sie mich gern an.