Bei der Übernahme von Unternehmen oder von Anteilen an Unternehmen stellt sich regelmäßig die Frage nach der steuerlich günstigsten Art der Vertragsgestaltung.

Grundsätzlich kann zwischen dem Share Deal (einem Rechtskauf nach § 433 Abs. 1 BGB) und einem Asset Deal (einem Sachkauf nach § 433 Abs. 1 S. 1 BGB) gewählt werden.

Wesentliche Vorteile des Asset Deals:

Wesentliche nachteile des Asset Deals: