Bei der Übernahme von Unternehmen oder von Anteilen an Unternehmen stellt sich regelmäßig die Frage nach der steuerlich günstigsten Art der Vertragsgestaltung.
Grundsätzlich kann zwischen dem Share Deal (einem Rechtskauf nach § 433 Abs. 1 BGB) und einem Asset Deal (einem Sachkauf nach § 433 Abs. 1 S. 1 BGB) gewählt werden.
Wesentliche Vorteile eines Share Deals:
- grundsätzlich einfachere Vertragsgestaltung (gerade bei komplexen Unternehmen mit vielen Vertragsgestaltungen sinnvoll)
- Erreichen einer Gesamtrechtsnachfolge; alle Rechtsgeschäfte bleiben bestehen (Lieferantenverträge, Kundenverträge, Lizenzverträge)
- kein neues Aushandeln der Verträge ist notwendig
- Prüfung auf vorhandene Change-of-control-Klauseln ist jedoch notwendig
- Transaktonskosten sind relativ gut planbar und transparent
- unter Beachtung der maximal möglichen Anteilsveränderungen können Übertragungen im Zusammenhang mit Grundstücken grundsteuerfrei gehalten werden.
Wesentliche Nachteile eines Chare Deals:
- erhöhte Anforderungen an die Due-Diligence-Prüfung
- wegen der Intransparenz der einzelnen rechtlichen Sachverhalte im Unternehmen bestehen erhöhte Anforderungen an die Sorgfalt der entsprechenden Überprüfungen
- dadurch erhöhte Kosten zur rechtlichen Überprüfung
- Übernahme des Unternehmens oder der Unternehmensteile mit sämtlichen bestehenden Risiken
- Beurkundungspflicht bei Kapitalgesellschaften
Bei der Übernahme von Unternehmen oder von Anteilen an Unternehmen stellt sich regelmäßig die Frage nach der steuerlich günstigsten Art der Vertragsgestaltung.