Haushaltsnahe Aufwendungen nach § 35a EStg können die Steuerlast direkt mindern.

Zu diesen Aufwendungen gehören:

Von den Kosten für die Dienstleistungen (nicht Material) können jeweils 20% direkt die Steuerlast reduzieren; bei:

Haushaltsnahe Dienstleistungen können sein:

Handwerkerleistungen

Die Handwerkerleistungen dürfen nicht im Rahmen von Neubaumaßnahmen entstanden sein.

Haben Sie weiterführende Fragen zu dieser Thematik oder benötigen Sie Hilfe bei der steueroptimalen Erstellung Ihrer Steuererklärungen, sprechen Sie uns gern an.