In Deutschland muss man für des "Menschen besten Freund" die Hundesteuer bezahlen. Für andere Vierbeiner, wie z.B. Katzen gibt es keine Steuer.
Irrtümlicherweise müssen die Gemeinden diese erhobene Steuer nicht für die Beseitigung von Hundekot benutzen, sondern können recht frei über die eingenommenen Steuern verfügen. Einsetzbar wären die Steuereinnahmen also auch für den Strassenbau.
Nun hat ein Anwalt beschlossen, Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einzureichen, da er zum Einen die Hundesteuer als "unethisch" ansieht und zum Anderen "einem Verstoß gegen den Gleichheitssatz unterstellt, ferner gegen das Willkürverbot sowie einer Verletzung der Prinzipien des Eigentums-, Steuer- und Abgabenrechts" erkenne.
Den gesamten Artikel von Anja Balitz und Christina Bick unter:
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/die-hundesteuer-auf-dem-pruefstand-vor-dem-egmr/
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg