Ihre Steueroptimierung – kompetent und rechtssicher!

Einkommensteuererklärungen für Vermieter sind komplex und voller Herausforderungen – insbesondere, wenn Sie als Immobilienbesitzer privat vermieten oder in einer Gesellschaft wie einer GbR, GmbH & Co. KG oder GmbH organisiert sind. Gerade hier gibt es zahlreiche steuerliche Vorteile, die Sie nutzen können, um Ihre Steuerlast nachhaltig zu senken. Wir stehen Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite, um diese Potenziale vollständig auszuschöpfen.

Unser Fokus liegt auf der gezielten Steueroptimierung, durch die optimale Anwendung von Sonderabschreibungen, der Nutzung von Denkmal-AfA (§ 7i EStG) und der individuellen Beratung für Immobiliengesellschaften.  

  Ihre Vorteile mit uns:

1. Sonderabschreibungen nach § 7 EStG

Als Vermieter können Sie von Sonderabschreibungen profitieren, insbesondere bei Neubauten, Modernisierungen oder energetischen Sanierungen.

  • § 7 Abs. 4 EStG: Absetzungen für Gebäude im Privatvermögen oder in einer vermietenden Gesellschaft – wir stellen sicher, dass Ihre Anschaffungs- und Herstellungskosten steuerlich optimal geltend gemacht werden.
  • Sonderabschreibungen für energetische Maßnahmen nach § 35c EStG: Sanierungsmaßnahmen, die den Energieverbrauch reduzieren, können zusätzlich gefördert werden. 

2. Denkmal-AfA – Steuerliche Vorteile bei Baudenkmälern (§ 7i EStG)

Wenn Sie in denkmalgeschützte Gebäude investieren, steht Ihnen ein weiteres Instrument der Steuerentlastung zur Verfügung: die Denkmal-AfA.

  • § 7i EStG: Sanierungskosten bei Denkmälern können über einen Zeitraum von 8 Jahren mit bis zu 9 % und weitere 4 Jahre mit 7 % abgeschrieben werden.
  • Diese Regelung gilt sowohl für vermietete Immobilien als auch für solche, die zu betrieblichen Zwecken genutzt werden.

3. Optimierung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder Bilanzierung

Für vermietende Gesellschaften wie eine GbR, GmbH & Co. KG oder GmbH gelten spezifische Regelungen, die auf Ihre steuerliche Situation abgestimmt sein müssen.

  • Berücksichtigung von Verlustvorträgen (§ 10d EStG): Verluste aus Vermietung und Verpachtung können vor- oder rückgetragen werden, um die Steuerlast zu minimieren.
  • Umsatzsteuerliche Betrachtung: Bei gewerblichen Vermietungen prüfen wir, ob eine umsatzsteuerliche Option sinnvoll ist.
  • Bewertung von Einlagen und Entnahmen (§ 4 Abs. 1 EStG): Bei Gesellschafter-Transaktionen stellen wir sicher, dass steuerlich korrekte Werte angesetzt werden.

4. Private Vermietung: Maximale Nutzung Ihrer Werbungskosten (§ 9 EStG)

Für private Vermieter ergeben sich zahlreiche steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten durch die Geltendmachung von Werbungskosten.

  • Erhaltungsaufwendungen (§ 9 Abs. 1 EStG): Kosten für Reparaturen, Renovierungen und Instandhaltungsmaßnahmen. Optimierung mit Hilfe möglicher Verteilung auf mehrere Veranlagungsjahre.
  • Mietausfälle (§ 21 Abs. 2 EStG): Ausgefallene Mieteinnahmen können geltend gemacht werden, sofern sie nachweisbar sind.
  • Finanzierungsaufwendungen: Zinsen und Nebenkosten von Darlehen, die zur Finanzierung der Immobilie aufgenommen wurden, sind steuerlich abziehbar.
  • Fahrtkosten: Bei der Verwaltung Ihrer Immobilien können Fahrtkosten zwischen Ihrem Wohnsitz und der vermieteten Immobilie als Werbungskosten berücksichtigt werden.
  • Unserer Checklisten-Systemhilft alle Aufwendungen optimal auszunutzen.

 5. Besonderheiten für Immobiliengesellschaften

Für Gesellschaften wie eine GbR, GmbH & Co. KG oder GmbH ergeben sich weitere spezifische steuerliche Herausforderungen, bei denen unsere Expertise ins Spiel kommt:

  • Optimierung der Abschreibungsstrategien (§ 7 EStG): Welche Methode ist für Ihre Gesellschaft am steuerlich effizientesten?
  • Gestaltung der Gesellschaftsverträge: Die steuerliche Behandlung von Ausschüttungen, Einlagen oder Sondervergütungen ist oft entscheidend für die Minimierung der Steuerlast.
  • Umsatzsteuerliche Sonderregelungen: Beispielsweise, wenn die Immobilie an umsatzsteuerpflichtige Dritte vermietet wird.

Unser Versprechen: Kompetent, verständlich und individuell. 

Wir wissen, dass Steuern nicht nur ein notwendiges Übel sind, sondern auch eine Gelegenheit, Ihre finanzielle Situation aktiv zu gestalten. Unser erfahrenes Team aus Steuerexperten kennt die Feinheiten des deutschen Steuerrechts und sorgt dafür, dass Ihre Steuererklärung nicht nur vollständig und korrekt, sondern auch optimal auf Ihre Situation zugeschnitten ist. 

Was wir für Sie tun:

  1. Detaillierte Prüfung Ihrer Unterlagen auf steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.
  2. Erstellung einer rechtssicheren und optimierten Einkommensteuererklärung.
  3. Unterstützung bei der Kommunikation mit dem Finanzamt, falls Rückfragen auftreten.
  4. Laufende Beratung zu steuerlichen Entwicklungen, die Ihre Immobilien betreffen. 

Jetzt Kontakt aufnehmen!

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Steuererklärung optimieren. Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Erstberatung.

Wir stehen Ihnen jederzeit für Fragen und weitere Informationen zur Verfügung.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)