Ein Duldungsbescheid ist ein Verwaltungsakt, der durch das Finanzamt erlassen wird.

Der Duldungsbescheid verpflichtet eine Person (den Duldungspflichtigen), die Vollstreckung in Vermögensgegenstände zu dulden, die sich in ihrem Eigentum oder ihrer Verfügungsgewalt befinden, obwohl der eigentliche Steuerschuldner ein Dritter ist.

  • Zweck: Der Duldungsbescheid dient der Durchsetzung von Steueransprüchen gegen einen Dritten.
  • Voraussetzungen: Der Steueranspruch muss festgesetzt, fällig und vollstreckbar sein.
  • Anwendungsfälle: Häufig bei unentgeltlicher Übertragung von Vermögenswerten oder bei vorsätzlicher Benachteiligung von Gläubigern.
  • Rechtsmittel: Der Duldungsbescheid ist ein schriftlicher Verwaltungsakt und kann mit einem Einspruch angefochten werden.

Wie kann man gegen einen Duldungsbescheid vorgehen? 

Um gegen einen Duldungsbescheid vorzugehen, können folgende Schritte unternommen werden:

  1. Einspruch einlegen: Sie haben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Zustellung des Duldungsbescheids Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss schriftlich beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.
  2. Aussetzung der Vollziehung beantragen: Parallel zum Einspruch können Sie die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Dies verhindert, dass das Finanzamt während des Einspruchsverfahrens vollstreckt.
  3. Rechtsanwalt konsultieren: Es ist ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der auf Steuerrecht spezialisiert ist. Ein Anwalt kann die Rechtmäßigkeit des Duldungsbescheids prüfen und Sie bei der Einspruchsbegründung unterstützen.
  4. Gerichtliche Klage: Sollte der Einspruch abgelehnt werden, können Sie Klage beim Finanzgericht erheben. Auch hier ist die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt hilfreich.
  5. Prüfung der Voraussetzungen: Überprüfen Sie, ob die Voraussetzungen für den Duldungsbescheid erfüllt sind, z.B. ob eine vorsätzliche Benachteiligung der Gläubiger oder eine unentgeltliche Übertragung von Vermögenswerten vorliegt.