Allgemein
Ab 01.01.2005 war alles anders
Seit dem steigt der steuerpflichtige Anteil der Altersrente schrittweise von 50 % (bei Rentenbeginn 2005 oder früher) auf 100 % (bei Rentenbeginn im Jahr 2040).
Zum Ausgleich erhöht sich aber auch der Sonderausgabenabzug für entsprechende Beitragszahlungen Schritt für Schritt. Ab 2025 können die Sonderausgaben dann zu 100 % steuerlich geltend gemacht werden.
Das heißt: man kann jetzt durch die Beiträge mehr Steuern sparen, hat aber später bei Bezug der Rente mehr zu versteuern.
Für wen ist was möglich?
Jetzt sparen - später zahlen.
Durch die Änderung des Besteuerungssystems wurde somit die sogenannte Kohortenbesteuerung (Kohorte = steuerpflichtiger Teil) eingeführt.
Bei der Kohortenversteuerung wird nunmehr bis zum Jahr 2040 nur ein bestimmter Teil der Rente besteuert.
Von dieser Kohortenbesteuerung sind folgende Renten der Basisvorsorge betroffen:
- Renten und andere Leistungen aus den gesetzlichen Rentenversicherungen,
- Leistungen aus den landwirtschaftlichen Alterskassen,
- Leistungen aus den berufsständischen Versorgungseinrichtungen
- sowie Rürup-Rente.
Konsequenz
Was steckt dahinter?
Folgendes Prozedere hat sich der Gesetzgeber ausgedacht:
- Aus der ersten Jahresbruttorente wird anhand der Kohorte der steuerpflichtige Anteil ermittelt.
- Der verbleibende Betrag ist der steuerfreie Teil der Rente. Umgangssprachlich wird dieser Teil "Freibetrag" genannt.
- Dieser Freibetrag ändert sich nun für die gesamte Laufzeit nicht mehr.
Was bedeutet das für Sie?
Konsequenzen
Der steuerpflichtge Teil der Rente steht rechnerisch fest, sobald Sie Ihre Rente erstmalig beziehen.
Um abzuschätzen, was auf Sie zukommt, sollte im Vorfeld, Ihre Besteuerung einmal "durchgespielt" werden.
Denn der steuerpflichtige Teil Ihrer Rente bleibt dann für alle Jahre gleich.
Ausnahmsweise kann jedoch eine Neuberechnung der Rente erfolgen, z.B.
- wegen einer Scheidung oder
- anderer anzurechnender Einkünfte.
Die laufenden, jährlichen Rentenhöhungen führen nicht zu einer Neubrechnung des Freibetrags.
Solche zukünftigen Änderungen lassen sich schwer vorhersehen.
Aber die grundsätzliche Besteuerung, sollten Sie im Blick haben.
Vereinbaren Sie bequem einen Termin, wir rechnen die Auswirkungen zuverlässig durch und Sie können entspannt Ihr Leben genießen - ohne böse Überraschungen.
Benötigen Sie konkrete Hilfe?
Resümee
2040 beträgt die Kohorte (steuerpflichtiger Teil der Rente) 100%.
Das bedeutet, dass alle Personen, die in 2040 oder danach erstmals eine der betroffenen Renten beziehen, diese in voller Höhe versteuern müssen!
Das ist aber Zukunftsmusik.
Wichtig für die jetzige optimale Steuererklärung ist, dass uns alle Informationen über Ihre Rente und sonstigen Einkünfte vorliegen. Die möglichen abziehbaren Ausgaben erfahren Sie aus unserer Einkommensteuer-Checkliste.