Private Veräußerung
Allgemein
Wann passiert was?
Der Zeitpunkt des Verkaufs von Immobilien, Edelmetallen, Währungen, Bitcoins & Co., Wertsammlungen oder Oldtimer sind entscheidend dafür, ob der Gewinn oder der Verlust steuerliche Auswirkungen für Sie hat.
Wenn Sie das nicht im Blick behalten, kann es schnell böse Überraschungen geben.
Denn werden innerhalb eines Zeitjahres bestimmte private Vermögensgegenstände veräußert, dann kann dies als privates Veräußerungsgeschäft bewertet werden und somit eine Einkunftsart sein. Dies wäre dann steuerlich relevant.
Zu diesen Vermögensgegenständen zählen insbesondere
- Gold und andere Edelmetalle,
- Währungen,
- Bitcoins und andere Ersatzwährungen,
- Devisen,
- Schmuck,
- Kunstgegenstände und
- Antiquitäten,
- Oldtimer sowie
- Briefmarken- und Münzsammlungen.
Kontrolle behalten!
Wie geht das?
Überprüfen Sie lieber einmal mehr und vor allem rechtzeitig Ihre Verträge.
Checken Sie die einzuhaltenden relevanten Fristen.
Die Veräußerung einer nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilie innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist ist ebenfalls steuerlich zu berücksichtigen.
Dies gilt übrigens gleichermaßen für Gewinne und Verluste.
Eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie kann grundsätzlich, unabhängig von der Eigentumsdauer, steuerfrei verkauft werden.
Steuerfrei bleiben lediglich private Veräußerungsgewinne, wenn sie im Kalenderjahr insgesamt weniger als 600 € betragen haben.
Wo lauern Gefahren?
Der Teufel steckt im Detail.
Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen steuerpflichtigen Veräußerungen und grundsätzlich steuerfreien Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs, zeigen sich immer wieder beim Verkauf über ebay oder anderen Handelsplattformen.
Hier sind im Einzelfall der Umfang der Verkaufsaktivitäten und die sonstigen Aktivitäten "drumherum" zu analysieren:
- einfacher Verkauf der "alten" Gegenständen,
- vorherige Reparauren, die zu bedeutsamen Wertsteigerungen führen,
- vorheriger Hinzukauf von Ersatzteilen oder Zubehör
Benötigen Sie konkrete Hilfe?
Resümee
Um mögliche Vorwürfe der Hinterziehung von Steuern zu vermeiden bzw. frühzeitig entgegenzutreten, übernehmen wir unkompliziert erste Einschätzungen.
Denn zu beachten gilt, dass die Finanzbehörde insgeheim Ermittlungen zu Ihren Aktivitäten anstellen darf und in nachgewiesenen Fällen auch vorgenommen hat.
Vereinbaren Sie einfach kurzfristig einen Termin, um auf der sicheren Seite zu sein.
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