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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
3 Minuten Lesezeit (690 Worte)

Corona-Überbrückungshilfe II

Die wichtigsten Eckpunkte der Corona-Überbrückungshilfe, Förderzeitraum: September bis Dezember 2020

Begünstigte Unternehmen

Die Überbrückungshilfe gilt branchenübergreifend für kleine und mittlere Unternehmen, die durch die Corona-Krise ganz erhebliche Schäden erlitten haben.

Begünstigt sind:

  • Unternehmen aus Industrie, Handel und Gewerbe
  • Handwerksbetriebe
  • Freiberufler und Solo-Selbstständige

Es sind jedoch diese Unternehmen von der Überbrückungshilfe ausgeschlossen:

  • Unternehmen, die nicht bei einem deutschen Finanzamt gemeldet sind
  • Unternehmen ohne inländische Betriebsstätte oder Sitz
  • Unternehmen, die sich bereits zum 31.12.2019 in (wirtschaftlichen) Schwierigkeiten befunden und diesen Status danach nicht wieder überwunden haben
  • Unternehmen, die erst nach dem 31.10.2019 gegründet wurden
  • Öffentliche Unternehmen
  • Freiberufler oder Solo-Selbstständige im Nebenerwerb

Antragsberechtigte Unternehmen

  • Umsatzeinbruch in Höhe von mindestens 50% in 2 zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August gegenüber den betreffenden Vorjahresmonaten oder
  • Im selben Zeitraum insgesamt ein durchschnittlicher Umsatzeinbruch von mindestens 30% pro Monat gegenüber dem Vorjahreszeitraum

Der Umsatzrückgang von mindestens 50 bzw. 30% muss nicht für jeden einzelnen Monat bestehen.

Vielmehr reicht es aus, wenn ein durchschnittlicher Umsatzrückgang von mindestens 50% für 2 zusammenhängende Monate im Zeitraum April bis August 2020 zusammen besteht.

Alternativ genügt es, wenn ein durchschnittlicher Umsatzeinbruch von mindestens 30% für den gesamten Zeitraum April bis Ende 2020 vorliegt.

Förderfähige Kosten

Anrechenbar sind alle fortlaufenden, im Förderzeitraum anfallenden vertraglich begründeten oder behördlich festgesetzten und nicht einseitig veränderbaren betrieblichen Fixkosten gemäß der folgenden Liste:

  1. Miete und Pachten für Gebäude, Grundstücke und Räumlichkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens stehen
  2. Weitere Mietkosten
  3. Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen
  4. Finanzierungskostenanteil von Leasingraten
  5. Ausgaben für notwendige Instandhaltung, Wartung oder Einlagerung von Anlagevermögen und gemieteten Vermögensgegenständen (inkl. EDV)
  6. Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen
  7. Grundsteuern
  8. Betriebliche Lizenzgebühren
  9. Versicherungen, Abonnements und andere feste Ausgaben
  10. Kosten für Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, die im Rahmen der Beantragung der Corona-Überbrückungshilfe anfallen
  11. Kosten für Auszubildende
  12. Personalaufwendungen im Förderzeitraum, die nicht von Kurzarbeitergeld erfasst sind, werden pauschal mit 10% der Fixkosten der Ziffer 1 bis 10 gefördert.
  13. Provisionen für Reisebüros oder Margen für Reiseveranstalter für bestimmte Pauschalreisen, die nachseit dem 18.3.2020 storniert wurden und bis zum 31.12.2020 von den Reisenden angetreten worden wären

Hinweis:

  • Die Fixkosten der Ziffern 1 bis 9 müssen vor dem 1.9.2020 begründet worden sein.
  • Die Fixkosten Ziff. 9 umfassen insbesondere auch betriebliche fortlaufende Kosten für externe Dienstleister (z.B. Kosten für Finanz- und Lohnbuchhaltung, die Erstellung des Jahresabschlusses, Reinigung, IT-Dienstleister, Hausmeisterdienste)
  • Zahlungen, die coronabedingt gestundet wurden und nun im Förderzeitraum fällig sind, dürfen angesetzt werden, falls sie nicht bereits im Rahmen anderer Zuschüsse erstattet wurden (z.B. im Rahmen der Corona-Soforthilfe oder der Corona-Überbrückungshilfe I)

Erstattungsfähige Kosten

  • 40% der förderfähigen Fixkosten bei einem Umsatzrückgang von mind. 30 bis < 50%
  • 60% der förderfähigen Fixkosten bei einem Umsatzrückgang von mind. 50 bis 70%
  • 90% der förderfähigen Fixkosten bei einem Umsatzrückgang von > 70%

Hinweis:

  • Maßgeblich ist jeweils der Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat
  • Die Berechnung erfolgt jeweils für jeden Monat einzeln. Liegt der Umsatzeinbruch in einem Fördermonat bei weniger als 30% gegenüber dem Vergleichsmonat, entfällt die Überbrückungshilfe II für den jeweiligen Fördermonat
  • Für Unternehmen, die zwischen dem 01.09. und 31.10.2019 gegründet wurden, dienen die Monate November 2019 bis Februar 2020 als Vergleichszeitraum.

Höchstbetrag

  • 50.000 € pro Monat, also 200.000€ für die Monate September bis Dezember 2020
  • Die bislang geltenden, geringeren Höchstgrenzen für Unternehmen mit bis zu 5 bzw. 10 Beschäftigten entfallen

Hinweis:

  • Gemeint ist die Beschäftigtenzahl in Vollzeitäquivalenten. Teilzeitkräfte werden also in Vollzeitkräfte umgerechnet. Stichtag: 29.02.2020.
  • Bei verbundenen Unternehmen werden die Beschäftigten der einzelnen Unternehmen zusammen berücksichtigt.

Antragstellung (online)

Antragstellung zwingend über StB, WP, vBP oder RA:

  • Abschätzung des vom Unternehmen erzielten Umsatzes zwischen 04/20 und 08/20
  • Vergleich mit den Vergleichsmonaten
  • Prognose des Umsatzeinbruchs für den beantragten Förderzeitraum
  • Abschätzung der voraussichtlichen Fixkosten, deren Erstattung beantragt wird

Für die Plausibilitätsprüfung benötigte Unterlagen insbesondere:

  • USt-Voranmeldungen des Jahres 2019 und der Monate 4/20 bis 8/20
  • Jahresabschluss 2019
  • ESt-/KSt-Erklärung 2019
  • Aufstellung der betrieblichen Fixkosten des Jahres 2019
  • Bewilligungsbescheid, falls dem antragstellenden Soforthilfe gewährt wurde

Schlussabrechnung (online)

Nachweis des tatsächlich entstandenen Umsatzeinbruchs in 04/20 und 05/20 sowie Übermittlung der endgültigen Fixkosten ebenfalls zwingend über StB, WP, vBP oder RA

Es erfolgt eine Gesamtbetrachtung aller relevanten Umsätze und betrieblichen Fixkosten. Benötigte Unterlagen insbesondere:

  • USt-Voranmeldungen für den Förderzeitraum
  • Fixkostenabrechnung

Fristen

  • Ablauf der Antragsfrist: 31.12.2020
  • Ablauf der Frist für die Schlussrechnung: 31.12.2021
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