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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (232 Worte)

Corona Überbrückungshilfe II

Corona-Krise - Können Sie von der Verlängerung der Überbrückungshilfe profitieren?

Die Corona-Krise dauert an und die meisten Branchen sind weit entfernt vom Normalbetrieb.

Obwohl bereits einige Lockerungen der Beschränkungen beschlossen wurden, sind viele Unternehmen noch immer in ihrer Geschäftstätigkeit eingeschränkt.

Daher hat die Bundesregierung beschlossen, die Corona-Überbrückungshilfe um eine 2. Phase für die Monate September bis Dezember 2020 zu verlängern.

Der Plan ist, einerseits Unternehmen zu unterstützen, bei denen aufgrund der geltenden Abstands- und Hygienemaßnahmen nur reduzierte Kapazitäten zugelassen sind, etwa in der Gastronomie, andererseits aber auch Branchen zu helfen, die noch immer fast vollständig stillgelegt sind, wie z.B. die Schausteller- oder die Veranstaltungsbranche.

Für die 2. Phase der Überbrückungshilfe wurden die Zugangsvoraussetzungen erweitert und die Förderquoten angehoben.

Somit sollen mehr Unternehmen Zugang zur Überbrückungshilfe bekommen und mehr Fixkosten getragen werden.

Mit Hilfe der Infografik können Sie bequem herausfinden, ob Sie die Förderungsvoraussetzungen für die Überbrückungshilfe in der 2. Phase erfüllen und in welcher
Höhe Sie Unterstützung erhalten können.

 

Steuerberater Claas-Peter Müller, Weidestraße 132, 22083 Hamburg - 040 - 696 35 36 90; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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Dienstag, 16. April 2024

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