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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (206 Worte)

Was heißt (steuerliche) Selbständigkeit?

Was steuerliche betrachtet "Selbständigkeit" bedeutet, hat große Auswirkung auf die Einstufung "Scheinselbständigkeit" oder aber auch für die Einstufung von Betrieben oder Teilbetrieben.

Selbständigkeit bedeutet, die Möglichkeit zu besitzen, eigenständig am Markt mit eigenen abgrenzbaren Produkten bzw. Dienstleistungen aufzutreten (BFH, 16.11.2005, X R 17/03).

Für diese Selbständigkeit müssen die notwendigen Betriebsmittel (eigene Büroräume, ggf. Werkstatt, sonstiges Inventar) müssen frei zur Verfügung stehen und frei und eigenständig nutzbar sein (BFH, 13.02.1996, VIII R 39/92).

Weitere Kriterien für die Einstufung einer Selbständigkeit einer betrieblichen Einheit sind

  • ggf. qualifiziertes Personal
  • eigene Buchhaltung
  • eigene Kostenkalkulation bzw. Kostenrechnung
  • eigene unabhängige Preisgestaltung
  • eigenständige Auftragsbearbeitung

(BFH, 10.03.1998, VIII R 31/95).

Diese Kriterien wirken sich aus auf die Beurteilung über das Vorliegen von Unternehmerrisiko und Unterinitiative.

Einzelne Kriterien können je nach Branche unterschiedlich stark ausgeprägt sein.

Die einzelnen wirtschaftlichen Bedeutungen der Kriterien können schwanken innerhalb verschiedener bereiche wie z.B. in Fertigungsbetrieben, Handelsunternehmen oder Diestleistungsunternehmen.

Teilweise können einzelne Merkmale auch komplett fehlen und wiederum durch andere kompensiert werden.

So kann das Kriterium "qualifiziertes Personal" bei digitalen Dienstleistern, die als "Soli-Selbständige" tätig sind, komplett fehlen.

Die Selbständigkeit am Markt erfordert wiederum einen eigenen Kundenstamm und auf der Beschaffungseite funktionsfähige Lieferantenbeziehungen.

Zur Vermeidung von Risiken und für die rechtzeitige rechtssichere Planung Ihrer Unternehmungen, sprechen Sie mich gern an.

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Freitag, 19. April 2024

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