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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (173 Worte)

Förderungen Elektromobilität

Ladestationen:

Die KfW möchte den Einbau privater Ladestationen fördern. Details hier.

Die entsprechenden Anträge können wohl ab dem 24.11.2020 gestellt werden beim Kfw-Zuschuss-Portal.

Für den Einbau soll es einen Zuschuss in Höhe von € 900,00 geben. Quelle.

 

Elektromobilität:

Zur Förderung und für den Kaufanreiz wurde der Umweltbonus verlängert und die mögliche Prämie erhöht.

Käufer eines neuen Elektroautos sollen bis zu € 6.000 erhalten; jeweils zur Hälfte vom Hersteller und vom Staat.

Der Kauf von Plug-in Hybriden wird hingegen nur mit € 4.500 Euro unterstützt.

Die entsprechenden Prämien gelten auch für Leasingfahrzeuge.

 

Auch Unternehmen werden hinsichtlich der Elektrofahrzeuge unterstützt.

Für die Berechnung des Privatanteils gilt für reine Elektrofahrzeuge nur die Bemessungsgrundlage in Höhe von 0,25 % des Bruttolistenpreises (für die 1%-Regelung) bzw. 0,25% der Aufwendungen.

Für Hybrid-Fahrzeuge gilt hier 0,5%.

 

Elektro-Dienstwagen: Aufladen im Betrieb und zuhause:

Überlässt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine betriebliche Ladevorrichtung zum kostenlosen oder verbilligten Aufladen von Elektro- bzw. Hybridfahrzeugen, ist der geldwerte Vorteil steuerfrei.

Gleichermaßen handelt es sich um steuerfreien Auslagenersatz, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer privat getragene Stromkosten erstattet.

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Freitag, 29. März 2024

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