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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (266 Worte)

Grundstücksübertragungen auf Kinder

Grundstücken können in bestimmten Konstellationen grunderwerbsteuerfrei auf Kinder übertragen werden.

Parallel dazu sind jedoch schenkungssteuerlich die Freibeträge zu beachten. Hier kann es zu Steuerlasten führen.

Zur grunderwerbsteuerlichen Betrachtung

  1. Grundvermögen der Eltern wird im ersten Schritt in eine Personengesellschaft eingebracht.
    Dabei entsteht keine Grunderwerbsteuer, soweit die Eltern im selben Verhältnis an der Personengesellschaft beteiligt sind, wie es den Verkehrswerten der Grundstücke entspricht.

    Beispiel:

    Grundvermögen Mutter M 500.000 €
    Grundvermögen Vater V 200.000 €

    M wird zu 5/7 an der GbR beteiligt
    V wird zu 2/7 an der GbR beteiligt

    In dieser Konstellation entsteht keine Grunderwerbsteuer.
    § 5 Abs. 2 GrEStG, § 3 Nr. 4 GrEStG

  2. Die Eltern übertragen jeweils oder allein Anteile auf das Kind bzw. die Kinder.
    Dabei entsteht keine Grunderwerbsteuer, solange sich Anteile an der Gesellschaft nicht zu mindestens 95% in einer Person vereinen.

    Beispiel:

    M überträgt 50% von 500.000 € also 250.000 € auf Kind K
    V überträgt 50% von 200.000 € also 100.000 € auf Kind K

    M hält nunmehr 250.000 also 2,5/7 an der GbR
    V hält nunmehr 100.000 € also 1/7 an der GbR
    K hält nunmehr 300.000 € also 3,5/7 an der GbR

    Durch diesen Vorgang entsteht keine Grunderwerbsteuer:
    § 3 Nr. 6 GrEStG

Die Gesellschaftsgründung und damit die Übertragung von Grundvermögen auf Kinder, kann auch gleichzeitig geschehen.


Wenn eine schenkungssteuerfreie Übertragung vorzunehmen ist, sollten Anteile nur innerhalb der gesetzlichen Freibeträge nach ErbStG vorgenommen werden und diese sukzessive alle 10 Jahre wiederholt werden, um die Freibeträge optimal auszunutzen.

Haben Sie weiterführende Fragen zu dieser Thematik oder benötigen Sie Hilfe bei der steueroptimalen Umsetzung Ihrer Vorhaben. sprechen Sie mich gern an.

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Freitag, 19. April 2024

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