CPM Steuerberater News
Umsatzsteuer in der Gastronomie
BMF-Schreiben vom 02.07.2020 - Befristete Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurations-und Verpflegungsdienstleistungen zum 1. Juli 2020.
Hierin wird unter anderem geregelt, dass es für die befristete Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken nicht zu beanstanden sei, wenn zur Aufteilung des Gesamtkaufpreises von sogenannten Kombi-Angeboten aus Speisen inklusive Getränken (z. B. Buffet, All-Inclusive-Angeboten) der auf die Getränke entfallende Entgeltanteil mit 30 % des Pauschalpreises angesetzt wird.
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