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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (218 Worte)

Betriebsstätte

Was wird steuerlich als Betriebsstätte bezeichnet?

Als Betriebsstätten gelten feste Geschäftseinrichtungen, in der die Tätigkeit des Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird.

Der Ausdruck „Betriebsstätte“ kann insbesondere umfassen:

  • den Ort der Geschäftsleitung,
  • eine Zweigniederlassung,
  • eine Geschäftsstelle,
  • eine Fabrikationsstätte,
  • eine Werkstätte,
  • ein Bergwerk,
  • einen Steinbruch oder
  • eine andere Stätte der Ausbeutung von Bodenschätzen,
  • eine Bauausführung oder Montage, deren Dauer meist sechs Monate überschreitet.

Nicht als Betriebsstätten gelten:

  • Einrichtungen, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung von Gütern oder Waren des Unternehmens benutzt werden,
  • Bestände von Gütern oder Waren des Unternehmens, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung unterhalten werden,
  • Bestände von Gütern oder Waren des Unternehmens, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten werden, durch ein anderes Unternehmen bearbeitet oder verarbeitet zu werden,
  • eine feste Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen oder Informationen zu beschaffen,
  • eine feste Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen zu werben, Informationen zu erteilen, wissenschaftliche Forschung zu betreiben oder ähnliche Tätigkeiten auszuüben, die vorbereitender Art sind oder eine Hilfstätigkeit darstellen.

Die Betriebsstätte kann eine unselbständige Niederlassung eines Unternehmens sein. Für sie ist nur eine Anmeldung beim zuständigen Verbraucherschutzamt erforderlich.

Eine Betriebsstätte kann eine selbständige Niederlassung (Zweigniederlassung) eines Unternehmens sein. Für sie ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Eine Zweigniederlassung ist in das Handelsregister einzutragen.

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Donnerstag, 28. März 2024

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