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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
3 Minuten Lesezeit (538 Worte)

Steuern Vergleich GbR und GmbH

Oft stellt sich die Frage, unabhängig von Haftungsfragen, wie Personengesellschaften gegenüber Kapitalgesellschaften im Vergleich hinsichtlich der entstehenden Gesamtsteuern abschneiden.

Hier mal ein Rechenbeispiel:

  • angenommener Gewinn ohne Unternehmerlohn bzw. Geschäftsführer-Gehalt € 400.000
  • beide Gesellschaften bilanzieren
  • beide Gesellschaften haben 2 Gesellschafter bzw. 2 Geschäftsführer
  • beide Gesellschaften sind ansässig in Hamburg
  • jeder Gesellschafter/Geschäftsführer entnimmt 120.000 € bzw. erhält ein Gehalt von 120.000 €
  • jeder Gesellschafter ist zu 50% beteiligt
  • die GbR ist gewerblich

einfache Personengesellschaft - GbR

Gewerbesteuer

400.000 €

abzgl. GewSt FB 24.500 €

= 375.500 €

x 3,5% GewSt Messbetrag

= 13.142 €

x 470% GewSt Hebesatz

= 61.767 € Gewerbesteuer

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13.142 € x 400%

= 52.568 € anrechenbare GewSt auf die ESt

jeder Gesellschafter kann also 26.284 € auf seine ESt anrechnen lassen

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Einkommensteuer entnommener Gewinn

Entnahme 120.000 €

durchschnittliche ESt 35%

= 42.000 €

abzgl. anrechenbare GewSt 26.284 €

= 15.716 €

x 5,5% Soli

= 864 €

Summe ESt 16.580 €

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Einkommensteuer thesaurierter Gewinn

Gewinnanteil pro Gesellschafter gesamt 200.000 €

abzgl. entnommener Gewinn 120.000 €

thesaurierter Gewinn 80.000 €

x 28,25% 22.600 €

x 5,5% Soli 1.243 €

Summe 23.843 €

-----

ESt Nachbesteuerung bei Entnahme

80.000 €

abzgl. bereits gezahlte ESt 23.843 €

= 56.157 €

x 25%

= 14.039 €

x 5,5%

= 772 €

Summe 14.811 €

-----

Steuern insgesamt auf Gewinn 400.000 € GbR (Theaurierungsbesteuerung)

GewSt 61.737 €

zzgl. ESt entnommener Gewinn 16.580 € x 2 = 33.160 €

zzgl. ESt thesaurierter Gewinn 23.843 € x 2 = 47.686 €

zzgl. ESt nachträglich versteuert 14.811 € x 2 = 29.622 €

Summe 172.205 € = 43,05% (laufend, ohne Endbesteuerung 142.583 € = 35,65%)

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ESt bei Nicht-Anwendung der Thesaurierungsbesteuerung

Gewinnanteil 200.000 €

durchschnittliche ESt 40%

= 80.000 €

abzgl. anrechenbare GewSt 26.284 €

= 53.716

x 5,5% Soli

= 2.954 €

Gesamt ESt 56.670 €

-----

Steuern gesamt auf Gewinn 400.000 € GbR (ohne Thesaurierungsbesteuerung)

GewSt 61.737 €

ESt 56.670 € x 2 = 113.340 €

Steuern gesamt 175.077 € = 43.77%

 

GmbH

laufende betriebliche Steuern

Gewinn 400.000 €

abzgl. GF-Gehälter 240.000 € (2 x 120.000 €)

endgültiger Gewinn 160.000 €

x 15% KSt

= 24.000 €

x 5,5% Soli

= 1.320 €

160.000 € x 3,5% GewSt-Messbetrag

= 5.600 €

x 470% GewSt Hebesatz

= 26.320 €

Gesamt Steuer laufender Gewinn 51.640 €

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Einkommensteuer der GF (siehe oben)

120.000 € x 35%

= 42.000 €

x 5,5% Soli

= 2.310 €

ESt gesamt 44.310 €

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Gesamtauskehrung ESt

160.000 € abzgl. 51.640 € gezahlte betriebliche Steuern

= 108.360 € verbliebener ausschüttbarer Betrag

x 25% KapErtrSt

= 27.090 €

x 5,5% Soli

= 1.490 €

Summe Steuern 28.580 €

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Steuern insgesamt auf Gewinn 400.000 € GmbH

KSt 24.600 €

Soli 1.320 €

GewSt 26.320 €

ESt/Soli 44.310 € x 2 = 88.620 €

KapErtrSt 28.580 €

Summe 169.440 € 42.36% (laufend ohne Schlussauskehrung 140.860 € = 35,22%)

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Gesamtbelastungen im Vergleich bei angenommenem Gewinn iHv 400.000 €

GbR mit Thesaurierung 43,05% - (400.000 € x 43,05% = 172.200 €) 2.760 € (1,63%) mehr als bestes Ergebnis

GbR ohne Thesaurierung 43,77% - (400.000 € x 43,77% = 175.080 €) 5.640 € (3,33%) mehr als bestes Ergebnis

GmbH 42,36% - (400.000 € x 42,36% = 169.440 €) bestes Ergebnis

 

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