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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.

    Folgende grundlegenden Informationen zur Holdung-Struktur:

    Unter Holding versteht man umgangssprachlich eine Beteiligungsstruktur von eigentlich eigenständigen Unternehmen.

    Damit sollen Beteiligungsverhältnisse und damit Einflussmöglichkeiten strukturiert werden.

    Beteiligungsverhältnisse berechtigen zu Gewinnanteilen bzw. Gewinnausschüttungen.

    Die geschiclkte Vernetzung sichert Einflussnahmemöglichkeiten.

    Die optimale Wahl der entsprechenden Gesellschaftsform beeinflusst die Besteuerung der Gewinnausschüttungen.

     

    Holding von Kapitalgesellschaften

    Die bekannteste Form, einer Holding ist das Konstrukt bei der eine Muttergesellschaft (Holdinggesellschaft) als Kapitalgesellschaft (meist GmbH) an der Tochtergesellschaft (GmbH) beteiligt ist.

    Die Tochtergesellschaft ist dabei die operativ tätige Gesellschaft.

    Die Tochter führt die Geschäfte aus, mit der das Geld verdient wird.

    Die Besteuerung der Gewinne findet auf Ebene der Tochtergesellschaft statt.

    Vorteile dieser Konstruktion:

    • Gewinnausschüttungen an die Muttergesellschaft bleiben bis auf 5% der Ausschüttung steuerfrei
    • Anteilsverkäufe an der Tochtergesellschaft bleiben bis auf 5% steuerfrei.
    • Vermögen kann aus der operativen Gesellschaft abgezogen werden, um sie dem Haftungsvremögen zu entziehen.
    • Darlehensvergaben innerhalb der Struktur können transparenter organisiert werden.

     

    Holding von Personengesellschaften

    Hierbei ist die Muttergesellschaft eine Personengesellschaft (meist GmbH & Co KG, um auch eine Haftungsbeschränktung zu erreichen).

    Die Tochtergesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft (GmbH, UG).

    Die Tochtergesellschaft ist dabei die operativ tätige Gesellschaft.

    Die Tochtergesellschaft führt die Geschäfte aus, mit der das geld verdient wird.

    Die Besteuerung der Gewinne findet auf Ebene der Tochtergesellschaft statt.

    Vorteile dieser Kontruktion:

    • durch Ausschüttungen der Tochtergesellschaft an die Personengesellschaft(en) bzw. Anteilseigner kann die Ausschüttung direkt in die Einkommensebene gelenkt werden.
    • Gesellschafter können formloser und leichter aufgenommen werden in eine Personengesellschaft, als in eine Kapitalgesellschaft.

     

    doppelstöckige Holding

    Diese Konstruktion kombiniert die "normale" Holding mit den Vorteilen der Personengesellschaft-Holding.