CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit
(200 Worte)
konkrete Konjunkturmaßnahmen für KMU
Die im neuen Konkunkturpaket vom 03.06.2020 für kleine und mittelständische Unternehmen beschlossenen Eckpunkte konkret auf den Punkt gebraucht:
- Umsatzsteuer: Senkung der Umsatzsteuersätze von 19% auf 16% und 7% auf 5% befristet für die Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020.
- Einfuhrumsatzsteuer: Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird verschoben auf den 26. des Folgemonats.
- Verlustrücktrag: Der steuerliche Verlustrücktrag wird ausgedeckt von 1 Mio € auf 5 Mio € (bei Zusammenveranlagung von 2 Mio € auf 10 Mio €).
- Degressive Abschreibung: Die degressive Abschreibung wird wieder eingeführt. Mit dem Faktor 2,5 gegenüber der linearen Abschreibung; maximal 25% pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens für die Jahre 2020 und 2021.
- Anrechnung der Gewerbesteuer: Die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer erfolgt nicht mehr mit dem Faktor 3,8 sondern mit 4,0.
- Optionsmodell für Personengesellschaften: Einführung eines Optionsmodells für Personengesellschaften zur Besteuerung nach dem System für Kapitalgesellschaften.
- Freibetrag für gewerbesteuerliche Hinzurechnung: Der Freibetrag für die Hinzurechnungen gemäß § 8 Nr. 1 GewStG wird angehoben von 100.000€ auf 200.000€.
- Firmenwagenbesteuerung: Die Privatanteilsbesteuerung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 3 EStG wird festgelegt mit 0,25%. Für diese Anwendung gilt eine Kaufpreisobergrenze von nunmehr 60.000€ (vorher 40.000€).
- Kfz-Steuer: Die Kfz-Steuer-Befreiung für reine Elektrofahjrzeuge wird bis 2030 verlängtert.
Wie denkst du darüber?
Stay Informed
When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.
Kommentare