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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (258 Worte)

Inventur - notwendige Formalie einer ordnungsgemäßen Bilanz

Die Inventur bezeichnet alle Vorgänge, um alle Vermögensgegenstände im Unternehmen aufzunehmen und zu bewerten. Als Inventar bezeichnet man das Resultat der Inventur. Das Inventar stellt eine Auslistung dar mit allen im Unternehmen vorhandenen Vermögensgegenständen; nach Menge, Art und Wert.

Die Inventur dient der Erfassung aller vorhandenen Bestände in einem Unternehmen. Dies beinhaltet alle Vermögenswerte und Schulden zum Bilanzstichtag in schriftlich dokumentierter Form. Dies kann im Einzelnen beinhalten:

  • Anlagevermögen mit Sachanlagen, immateriellen Gegenständen
  • Warenbestand, Vorräte, halbfertige Leistungen
  • Bankguthaben, Barbestände
  • Bankschulden
  • private Darlehen

Für alle bilanzierenden Unternehmen ist es Pflicht, mindestens einmal im Jahr (meist zum Bilanzstichtag) eine Inventur durchzuführen. Das soll bedeuten, dass letztendlich alle Vermögensgegenstände und Schulden, die in einem Unternehmen vorhanden sind, in einer Bilanz dargestellt werden.

Die Inventur kann durch verschiedene Vorgänge realisiert werden. Z.B.

  • körperlich durch Wiegen, Zählen oder Messen oder
  • buchmäßig durch buchhalterische Erfassung der entsprechenden Rechnungen, die die Bestände und Salden darstellen.

Beispiel Warenbestand

Bei der Bestandsaufnahme muss der gesamte Warenbestand eines Unternehmens ermittelt werden.

Dies erfolgt in der Praxis meistens durch 2 Möglichkeiten:

  • Zählen der zum Bilanzstichtag vorhandenen und noch nicht verkauften Waren und betragsmäßige Verknüpfung der Menge mit den Einkaufspreisen oder
  • buchhalterischer Vergleich der Einkaufsrechnungen mit den Verkaufsrechnungen. Den Einkaufsrechnungen, denen kein verkauf gegenübersteht, stellen den Waren- bzw. Lagerbestand dar.

Ein regelmäßiges Zählen des Warenbestandes ist dennoch immer notwendig, um Verderb, Diebstahl, Unbrauchbarkeit oder sonstige Wertminderungen festzustellen.

Die Inventur und damit die Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden ist deshalb wichtig, da bei der Bilanzierung die Besteuerung der Vermögensmehrung, also der Bestandsvergleich am Anfang des Wirtschaftsjahres und am Ende des Wirtschaftsjahres, erfolgt.

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Donnerstag, 25. April 2024

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