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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (106 Worte)

Checkliste Kurzarbeitergeld

Aufgrund der wiederholten Nachfragen zu diesem Thema:

  1. Sie benötigen eine Stamm-Nummer. Diese beantragen Sie mit der Anzeige über Arbeitsausfall.
  2. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter und holen sich das Einverständnis aller Mitarbeiter ein (schriftliche Vereinbarung).
  3. Informieren Sie Ihren Steuerberater (ggf. uns), dass Sie Kurzarbeit anmelden möchten und ab wann.
  4. Prüfen Sie, falls es für Ihre Branche einen Tarifvertrag gibt, ob dieser gesonderte Regelungen zum Kurzarbeitergeld enthält.
  5. Führen Sie genaue Aufzeichnungen über die ausgefallenen Arbeitsstunden je Mitarbeiter und reichen Sie diese Aufzeichnungen für die Erstellung der Lohnabrechnungen des jeweiligen Monats ein. Beachten Sie bitte: Kurzarbeitergeld kann nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen beantragt werden.

Dies ist keine individuelle Steuerberatung.

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Donnerstag, 18. April 2024

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