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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (111 Worte)

Steuerfreie Leistungen zur Förderung der Mitarbeitergesundheit

Steuerfreie Leistungen des Arbeitgebers zur Förderung der Mitarbeitergesundheit (§ 3 Nr. 34 EStG.

Durch § 3 Nr. 34 EStG wurden bislang bestimmte Leistungen und Aufwendungen des Arbeitgebers, die zur Verbesserung des Gesundheitszustandes der Arbeitnehmer oder der allgemeinen betrieblichen Gesundheitsförderung eingesetzt werden, bis zum 500 € je Arbeitnehmer pro Jahr von der Lohnsteuer und damit auch von Sozialversicherungsbeiträgen freigestellt.

Dieser Rahmen wurde nun zum 01.01.2020 auf 600 € erhöht.

Jeder Arbeitgeber kann nun seinen Mitarbeitern entsprechende gesundheitsfördernde Dienstleistungen finanzieren oder innerbetrieblich anbieten.

Nach diesem Grundsatz sind somit alle Maßnahmen, die den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V genügen, lohnsteuerbefreit; gesundheitsfördernde Bewegungsprogramme und -trainings, Programme zur Stressbewältigung, zur Suchtsprävention und Ernährungsberatung.

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Donnerstag, 25. April 2024

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