CPM Steuerberater News
Steuerfreie Leistungen zur Förderung der Mitarbeitergesundheit
Steuerfreie Leistungen des Arbeitgebers zur Förderung der Mitarbeitergesundheit (§ 3 Nr. 34 EStG.
Durch § 3 Nr. 34 EStG wurden bislang bestimmte Leistungen und Aufwendungen des Arbeitgebers, die zur Verbesserung des Gesundheitszustandes der Arbeitnehmer oder der allgemeinen betrieblichen Gesundheitsförderung eingesetzt werden, bis zum 500 € je Arbeitnehmer pro Jahr von der Lohnsteuer und damit auch von Sozialversicherungsbeiträgen freigestellt.
Dieser Rahmen wurde nun zum 01.01.2020 auf 600 € erhöht.
Jeder Arbeitgeber kann nun seinen Mitarbeitern entsprechende gesundheitsfördernde Dienstleistungen finanzieren oder innerbetrieblich anbieten.
Nach diesem Grundsatz sind somit alle Maßnahmen, die den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V genügen, lohnsteuerbefreit; gesundheitsfördernde Bewegungsprogramme und -trainings, Programme zur Stressbewältigung, zur Suchtsprävention und Ernährungsberatung.
Wie denkst du darüber?
When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.
Kommentare