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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (222 Worte)

Erteilung einer Pensionszusage - Prüfung der Voraussetzungen

hohe Anforderungen durch Gesetzgeber und Rechtsprechung für die Wirksamkeit einer erteilten Pensionszusage.

Dieser Artikel soll einen kompakten Überblick über die notwendigen Voraussetzungen geben:

  • zwingende schriftliche Erteilung der Pensionszusage, inkl. der Änderungen und Nebenabreden
  • Angemessenheit der Höhe nach
    - maximal 75% der aktiven Bezüge (inkl. der gesetzlichen Rente)
    - Vermeidung einer Überversorgung
  • Angemessenheit der laufenden Gesamtbezüge als Bemessungsgrundlage der Zusage
  • Einhaltung der Probezeit für den Begünstigten
    - 5 Jahre bei neu gegründeten Gesellschaften
    - 2 -3 Jahre bei bestehenden Gesellschaften
    - umgewandelte Gesellschaften gelten als bereits bestehnende Gesellschaften
  • Absicherung und Finanzierbarkeit der Zusage durch vorhandenes Aktivvermögen
    - ist eigenes Vermögen vorhanden (Firmenwert wird nicht berücksichtigt)
    - ist die Zusage durch eine Versicherung abgedeckt
    - Absicherung ist jeweils separat zu prüfen hinsichtlich Höhe und vereinbarter Laufzeit für die eigentliche Pension, evtl. Hinterbliebenenbezüge, evtl. Invaliditätsrente
  • Ernsthaftigkeit der Zusage
    - Erfüllung erst nach Beendigung des 60. Lebensjahres
    - Erfüllung spätestens zum 75. Lebensjahres
  • Erdiensbarkeit der Zusage
    - Begünstigte darf das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
    - es müssen noch mindestens 10 Jahre Dienstzeit anstehen bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer
    - Erdiensbarleit bei nicht beherrschenden GF reicht eine mind. 9-jährige Betriebszugehörigkeit und noch mind. 3 -jährige Weiterbeschäftigung aus
  • Anpassung der Zusage an die aktuellen Lebensverhältnisse

Haben Sie weiterführende Fragen zu dieser Thematik oder suchen Sie Hilfe bei der steueroptimalen Umsetzung Ihrer Unternehmung, sprechen Sie mich gern an.

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Donnerstag, 25. April 2024

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