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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (246 Worte)

Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus

Verkündung des Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus am 08.08.2019

Mit dem Gesetz und der Möglichkeit der Nutzung einer Sonderabschreibung wurde ein Anreiz geschaffen, bezahlbaren Mietwohnraum zu schaffen.

Diese Sonderabschreibung wurde im § 7b EStG verankert. Neben der üblichen Abschreibung iHv 2 % können nunmehr im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden 3 Jahren bis zu weitere 5 % jährlich geltend gemacht werden.

Folgende wichtige Eckpunkte sind zu beachten:

  • nur neu geschaffener Wohnraum wird begünstigt
  • die Baumaßnahmen müssen aufgrund eines Bauantrages, der nach dem 31.08.2018 und vor dem 01.01.2022 gestellt wurde oder einer in diesem Zeitraum erfolgten Bauanzeige, erfolgen
  • der neu geschaffene Wohnraum muss entgeltlich zu Wohnzwecken und deren Nebenräume überlassen werden
  • Aufwendungen für Grundstücke und Außenanlagen werden nicht gefördert
  • Wohnungen nur zur vorübergehenden Beherbergung werden nicht gefördert
  • die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen 3.000 Euro pro qm nicht übersteigen; das Überschreiten führt zur vollständigen Versagung der Sonderabschreibung
  • die Wohnungen müssen im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden 9 Jahren entgeltlich zu Wohnzwecken überlassen werden; häusliche Arbeitszimmer gelten zur Vereinfachung als zu Wohnzwecken genutzt
  • die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung nach § 7b EStG wird auf maximal 2.000 Euro pro qm begrenzt
  • die De-minimis-Beihilfen dürfen für die entsprechenden Unternehmen in einem Zeitraum von 3 Veranlagungsjahren 200.000 Euro nicht übersteigen
  • der Verstoß gegen die Voraussetzungen führt zur rückwirkenden Versagung der Sonderabschreibung

Haben Sie weiterführende Fragen zu dieser Thematik oder benötigen Sie Hilfe bei der steueroptimalen Umsetzung Ihrer Unternehmung, sprechen Sie mich gern an.

 

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Dienstag, 23. April 2024

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