CPM Steuerberater News
Abgrenzungskriterien Kapitalgesellschaft - Personengesellschaft
Zur sinnvollen Entscheidung, welche Gesellschaftsform notwendig ist, um den Unternehmenszweck optimal umzusetzen, sind die Grundzüge der beiden großen Unterschiede der Gesellschaftsform "Kapitalgesellschaft" und "Personengesellschaft" zu beachten.
Oft sind es aber die feinen Unterscheide, die eine Beteiligung an einer bestehenden Gesellschaft steuerlich interessant machen.
Ob man sich als Mitunternehmer an einer gewerblichen Personengesellschaft als Investor beteiligt z.B. als Stiller Gesellschafter (typisch oder atypisch) oder als Stiller Gesellschafter oder Darlehensgeber an einer Kapitalgesellschaft, hat entscheidende Auswirkungen auf den Steuersatz der Erträge.
Daher sind die folgende Abgrenzungskriterien einmal schematisch dargestellt.
Abgrenzungskriterien | ||
Kriterien | Personengesellschaft | Kapitalgesellschaft |
Gründungsvoraussetzungen | meist mit Gesellschaftsvertrag, aber auch ohne möglich | Satzung, Eintragung in das Handelsregister |
Kapitalaufbringung | keine Einlage zwingend | durch Kapitaleinlage |
Geschäftsführung | dezentral durch die Gesellschafter | Fremdgeschäftsführung unabhängig vom Gesellschafter möglich |
Haftung | meist unbeschränkte Haftung, Haftungsbeschränkung möglich | auf das Gesellschaftskapital bzw. Stammkapital beschränkte Haftung |
Gewinnverteilung | ohne Ausschüttungsbeschluss möglich, entsprechend Beteiligungsquote | nur mit und durch einen Ausschüttungsbeschluss möglich, entsprechend der Beteiligungsquote |
Übertragbarkeit der Anteile | meist ausgeschlossen, durch Zustimmung der Gesellschafter möglich | ohne Zustimmung der Mitgesellschafter möglich |
Lebensdauer | unbegrenzt möglich, meist zweckgebunden | unbegrenzt möglich |
Auch für die Unterscheidung, ob Kapitaleinkünfte vorliegen oder gewerbliche oder sonstige Einkünfte nach deutschem Recht, ist die Form der auszahlenden Gesellschaft genau zu analysieren. Bei deutschen Gesellschaften ist dies nicht das Problem. Fraglich sind die Arten der Erträge aber oft bei ausländischen Gesellschaftsformen, die es nach nationalem Recht nicht gibt.
Hier heißt es Vorsicht und vorherige Recherche darüber, an welchen Gesellschaften man sich beteiligt, um die steuertlichen Folgen im Vorfeld genau zu beziffern.
Hierbei helfen wir Ihnen gern. Auch und besonders im Hinblick auf die möglichen steueroptimalen Anlagegestaltungen.
Wie denkst du darüber?
When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.
Kommentare