Eingabehilfen öffnen

Skip to main content

CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
3 Minuten Lesezeit (648 Worte)

Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)

Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)

Was bedeutet elektronisch unterstützte Betriebsprüfung?

Die Träger der Deutschen Rentenversicherung führen mindestens alle 4 Jahre eine Betriebsprüfung bei jedem Arbeitgeber durch. Seit dem 1.1.2014 besteht die Möglichkeit, im Rahmen der euBP die prüfrelevanten Daten aus dem Gehaltsabrechnungsprogramm und dem Buchhaltungsprogramm elektronisch an den zuständigen Rentenversicherungsträger zu übermitteln (§ 28p Abs. 6a des Vierten Buches des Sozialgesetzbuches).

Ziel soll es sein, die Betriebsprüfung mit diesen Daten maschinell zu unterstützen und den Aufwand einer herkömmlichen Betriebsprüfung für alle Beteiligten zu verringern.

Finden Betriebsprüfungen weiterhin vor Ort statt?

Eine euBP schließt einen Termin vor Ort nicht aus. Der persönliche Kontakt zum Arbeitgeber soll weiterhin erhalten bleiben.

 

Welche Vorteile ergeben sich für den Arbeitgeber?

- Geringerer Vorbereitungsaufwand durch elektronische Datenübermittlung

- Verkürzung der Prüfdauer vor Ort

- Bereithaltung umfangreicher Unterlagen in Papierform entfällt

- Bereitstellung zusätzlicher technischer Hilfsmittel (z. B. PC) entfällt

 

Entstehen für den Arbeitgeber Kosten für die Teilnahme an der euBP?

Ob und in welcher Höhe Kosten entstehen, kann der jeweilige Softwareanbieter mitteilen. Von Seiten der Deutschen Rentenversicherung entstehen keine Kosten.

 

Welche technischen Voraussetzungen sind für die Teilnahme notwendig?

Das verwendete Abrechnungssystem muss das Modul euBP beinhalten. Die Bereitstellung der prüfrelevanten Arbeitgeberdaten erfolgt in einem gesicherten Online-Verfahren.

 

Eine Annahme von Datenträgern ist nicht möglich.

Sind die Daten der Arbeitgeber vor dem Zugriff Dritter sicher?

Ja, die Daten werden über geschlossene und gesicherte Kommunikationswege unter Anwendung des eXTra-Standards (www.extra-standard.de) übermittelt und in einem geschützten System bei der Datenstelle der Rentenversicherungsträger gespeichert.

 

Nach Abschluss der Betriebsprüfung werden die Daten des Arbeitgebers gelöscht.

Wo erhalten Sie weitere Informationen?

Weitere Informationen zur euBP erhalten Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de

(Stichwortsuche euBP) und bei allen Prüfdiensten der Deutschen Rentenversicherung.

 

 

Welche Unterlagen werden geprüft?

Die zur Durchführung der Prüfung erforderlichen Geschäftsbücher und -unterlagen ab den jeweils genannten Zeiträumen zur Einsicht. Dies sind insbesondere bei Nichtteilnahme an der euBP:

  • Lohnkonten aller Arbeitnehmer einschließlich der zur Aushilfe Beschäftigten und monatliche Brutto- /Nettoabrechnungen
  • Beitragsabrechnungen und Beitragsnachweise

Unabhängig, ob eine Prüfung in Ihren Räumen oder im Rahmen einer euBP vorgenommen wird, sind folgende Unterlagen bereitzuhalten:

  • sonstige Unterlagen, die Aufschluss über das Arbeitsentgelt und Sonderzuwendungen geben, wie Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Arbeits- und Ausbildungsverträge oder nach dem Nachweisgesetz Niederschriften, Nebenkostenbelege über Reisekosten
  • Unterlagen der Finanzbuchhaltung, wie jährliche Summen- und Saldenlisten, Kreditorenlisten, Gewinn- und Verlustrechnung oder Einnahmen-Überschussrechnung, Kassenbücher, Journale, Sachkonten
  • Nachweis der Meldungen nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV), Bescheinigungen nach § 25 DEÜV
  • alle Unterlagen über die Versicherungsfreiheit oder Befreiung von der Versicherungspflicht (wie Schul-, Immatrikulationsbescheinigungen, Erklärungen der geringfügig/kurzfristig Beschäftigten über mögliche weitere Beschäftigungsverhältnisse, Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach § 6 Abs. 1 b SGB VI, versicherungsrechtliche Beurteilungen der Einzugsstellen/Rentenversicherungsträger, Rentenbescheide)
  • Anstellungsverträge der Gesellschafter/Geschäftsführer sowie der Gesellschaftsvertrag mit allen Nachträgen, Liste der Gesellschafter im Prüfzeitraum, aktueller Handelsregisterauszug
  • Unterlagen zu beauftragten Honorarkräften/freien Mitarbeitern (wie Verträge, Rechnungen)
  • Berichte über Lohnsteueraußenprüfungen und Lohnsteuerhaftungsbescheide, die seit dem Beginn des genannten Prüfzeitraums eingegangen sind
  • die Aufzeichnungen nach § 19 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und nach § 17 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes
  • Unterlagen über Leiharbeitnehmer, über Entsendung und Einstrahlung, Werkverträge
  • Unterlagen über die Zahlung von Kurzarbeiter- und Saisonkurzarbeitergeld
  • Nachweis der Elterneigenschaft für Arbeitnehmer, für die der Beitragszuschlag für Kinderlose in der sozialen Pflegeversicherung nicht entrichtet wird(§ 55 Abs. 3 SGB XI)
  • Wertguthabenvereinbarungen im Sinne des § 7b SGB IV und Nachweise über Insolvenzsicherung nach § 7e SGB IV für bestehende Wertguthaben
  • Unterlagen, die Aufschluss über die Zuordnung der unfallversicherungspflichtigen Arbeitsentgelte zu den unfallversicherungsträgerspezifischen Gefahrtarifstellen geben
  • Bescheide der Unfallversicherungsträger (Veranlagungsbescheide und Bescheide über die letzte Prüfung)
  • Rechnungen über Honorarzahlungen an selbständige Künstler und Publizisten, sowie sonstige Unterlagen, die Aufschluss über die vertraglichen Vereinbarungen und die Höhe der Honorarzahlungen geben, wie Verträge mit den selbständigen Künstlern und Publizisten
  • zum Rechnungswesen gehörende Geschäftsbücher, Summen- und Saldenlisten
  • jährlicher Ausdruck der Sachkonten Fremdleistungen, Honorarzahlungen, freiwillige soziale Aufwendungen, Betriebsveranstaltungen, sonstige Veranstaltungskosten, Werbung
  • Summen- und Saldenliste, Konto Werbekosten

Wir stehen Ihnen hilfreich bei anstehenden Betriebsprüfungen zur Seite.

Sprechen Sie uns bitte an, wenn Sie Unterstützung benötigen.

Stay Informed

When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.

Ähnliche Beiträge

 

Kommentare

Derzeit gibt es keine Kommentare. Schreibe den ersten Kommentar!
Bereits registriert? Hier einloggen
Donnerstag, 28. März 2024

Sicherheitscode (Captcha)