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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (191 Worte)

Merkmale - Arbeitnehmereigenschaft und Unternehmereigenschaft

 

 

Die Lohnsteuerrichtlinie stellt in H 19.0 "Allgemeines" LStH folgende Merkmale dar, die für eine Arbeitnehmereigenschaft sprechen:


 


 

  • persönliche Abhängigkeit,
  • Weisungsgebundenheit hinsichtlich Ort, Zeit und Inhalt der Tätigkeit,
  • Unselbständigkeit in der Organisation und Durchführung der Tätigkeiten,
  • feste Arbeitszeit,
  • Ausübung der Arbeit regelmäßig und gleichbleibend an einem bestimmten Ort,
  • feste Bezüge,
  • Urlaubsanspruch,
  • Anspruch auf Sozialleistungen,
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,
  • Vergütung der Überstunden,
  • kein Unternehmerrisiko,
  • keine Unternehmerinitiative,
  • kein Kapitaleinsatz,
  • keine Pflicht zur Beschaffung von Arbeitsmitteln,
  • Eingliederung in den betrieblichen Ablauf,
  • Schulden der Arbeitskraft, kein Schulden des Arbeitserfolges,


 

Dementsprechend sprechen folgende Merkmale nicht für eine Arbeitnehmereigenschaft, sondern für eine Unternehmereigenschaft:


 

  • Unternehmerrisiko (Beteiligung am Gewinn und Verlust und an Stillen Reserven)
  • Unternehmerinitiative (Geschäftsführung, verstärktes Kontrollrecht)
  • Selbständigkeit in Organisation und Durchführung der Arbeit,
  • keine Regelungen zur Arbeitszeit
  • keine Sozialleistungen durch Auftraggeber


 

Zur Vermeidung einer nachträglichen Umdeklaration von Subunternehmern zu Arbeitnehmer, ist es wichtig, diese Abgrenzungsmerkmale zu kennen.


 

Nachträgliche Korrekturen durch Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung führen nicht nur zu nachträglichen Sozialabgaben, sondern auch zu umsatzsteuerlichen Problemen und evtl. auch zur nachträglichen Verzinsung der Nachforderungen.


 

Seien Sie also wachsam.


 

Haben Sie weiterführende Fragen zu dieser Thematik oder benötigen Sie Hilfe bei der steueroptimalen Bearbeitung Ihrer Sachverhalte, sprechen Sie mich gern an.

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