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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (261 Worte)

Gesetzesentwurf zur Umsetzung des Steuerabkommens mit der Schweiz beschlossen


Der BFH hatte sich mit Urteil vom 25.4.2018 (XI R 16/16) zur möglichen Steuerfreiheit von Besorgungsleistungen im Zusammenhang mit Opern-Eintrittskarten geäußert.




Steuerfreiheit von Besorgungsleistungen



Beschafft der einen Hotelservice anbietende Unternehmer im eigenen Namen, jedoch für Rechnung des ihn jeweils beauftragenden Hotelgastes Eintrittskarten, die zum Besuch einer Oper berechtigen, liegt nach Ansicht der Richter eine Besorgungsleistung i.S. von § 3 Abs. 11 UStG vor, die steuerfrei ist, wenn die Umsätze der Oper der Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 1 UStG unterliegen.




Nach § 3 Abs. 11 UStG liegt eine sogenannte Dienstleistungskommission vor, wenn ein Unternehmer in die Erbringung einer sonstigen Leistung eingeschaltet wird und er im eigenen Namen, jedoch für fremde Rechnung handelt. In diesem Fall gilt die besorgte sonstige Leistung als an ihn und von ihm erbracht.




Diese Vorschrift setzt Art. 28 MwStSystRL, der inhaltlich seiner Vorgängerbestimmung Art. 6 Abs. 4 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (Richtlinie 77/388/EWG) entspricht, um.




Steuerpflichtige, die bei der Erbringung von Dienstleistungen im eigenen Namen, aber für Rechnung Dritter tätig werden, werden danach behandelt, als ob sie diese Dienstleistungen selbst erhalten und erbracht hätten.




§ 3 Abs. 11 UStG fingiert eine Leistungskette. Die aus Sicht des Zivilrechts erbrachte Geschäftsbesorgungsleistung des eingeschalteten Unternehmers wird mithin umsatzsteuerrechtlich negiert und eine bestimmte sonstige Leistung - hier die Berechtigung zum Besuch einer Oper - zwischen dem eingeschalteten Unternehmer und seinem Auftraggeber - hier den beauftragenden Hotelgästen - fingiert.




Haben Sie weiterführende Fragen zu dieser Thematik, sprechen Sie mich gern an.




cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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Dienstag, 23. April 2024

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