CPM Steuerberater News
Künstler in einer Leistungskette
Der BFH hatte sich mit Urteil vom 01.03.2018 (V R 25/17) zu den steuerlichen Folgen des Einsatzes der Künstler in der Leistungskette geäußert.
§ 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a UStG a.F. setzt ebensowenig wie Art. 52 Buchst. a MwStSystRL a.F. voraus, dass die Leistung höchstpersönlich erbracht wird. Die Vorschrift erfasst daher nicht nur die Leistung eines auftretenden Künstlers, sondern auch die einer sog. Gastspielagentur, die auftretende Künstler nicht vermittelt, sondern als eigene Leistung zur Verfügung stellt. § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a UStG a.F. setzt zudem keine Leistungserbringung an Unternehmer voraus.
Haben Sie weiterführende Fragen zu dieser Thematik oder benötigen Sie Hilfe bei der steueroptimalen Führung Ihrer Unternehmung, sprechen Sie mich gern an.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, hamburg
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