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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (224 Worte)

Ausgliederung von Vermögen


Umstrukturierungen innerhalb von Unternehmen sind
wirksame Maßnahmen, um Haftungsrisiken zu verlagern
und bedeutsames Betriebsvermögen zu schützen.
Dies kann z.B. durch eine Ausgliederung bzw. Spaltung (zivilrechtliche partielle Gesamtrechtsnachfolge) von Vermögen geschehen.




Das Umwandlungsgesetz unterscheidet in § 123 drei Möglichkeiten einer Spaltung:
- Aufspaltung
- Abspaltung
- Ausgliederung.




Im Nachfolgenden soll die Ausgliederung als praktische Form der steuerlichen Spaltung von Vermögen beleuchtet werden.




Um eine steuerlich neutrale Übertragung von Vermögen auf eine Tochterkapitalgesellschaft zu erreichen, wird im Rahmen einer Ausgliederung der doppelte Teilbetrieb gefordert.




Die Übertragung zu Buchwerten ist nach § 24 Abs. 2 UmwStG möglich, soweit steuerrechtlich ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder ein Teil eines Mitunternehmeranteils gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eine Personengesellschaft eingebracht wird. Hierbei darf jedoch funktional wesentliches Betriebsvermögen nicht zurück behalten werden.




Wenn kein ganzer Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil übertragen werden soll, können Wirtschaftsgüter buchwertneutral von einem Betriebsvermögen eines Steuerpflichtigen in ein dessen Sonderbetriebsvermögen und umgekehrt überführt werden, wenn die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist; § 6 Abs. 5 EStG.




Gleiches gilt nach § 6 Abs. 5 S. 3 EStG bei der unentgeltlichen Übertragung oder Übertragung gegen Gesellschaftsrechte einer Kapitalgesellschaft aus einer Mitunternehmerschaft und umgekehrt.




Mit BMF-Schreiben vom 08.12.2011 (BStBl 2011 I S. 1279) akzeptiert die Finanzverwaltung diese Umstrukturierungsmaßnahmen.




Benötigen Sie Hilfe bei der steuerneutralen Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben oder Wirtschaftsgütern, sprechen Sie mich gern an.




cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg




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[…] in das jeweilige Betriebsvermögen der einzelnen […]

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