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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
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Kosten einer Abschiedsfeier

Das FG Berlin-Brandenburg hatte mit Urteil vom 03.04.2012 (6 K 6267/05 B) über die steuerlichen Auswirkungen des Ausscheidens eines Kommanditisten mit negativem Kapitalkonto zu entscheiden.

In dem Urteil kamen die Richter zu dem Schuss, dass das durch Entnahmen entstandene negative Kapitalkonto eines Kommanditisten bei seinem Ausscheiden nur dann zu einem Veräußerungsgewinn führt, wenn es sich um rückzahlungspflichtige Entnahmen gehandelt hat und die KG auf die gesellschaftsrechtliche Ausgleichsforderung gegen den ausscheidenden Kommanditisten verzichtet hat.

Scheidet ein Kommanditist, dessen Kapitalkonto in der Steuerbilanz der Gesellschaft aufgrund von ausgleichs- oder abzugsfähigen Verlusten negativ geworden ist, aus der Gesellschaft aus, so gilt der Betrag, den der Mitunternehmer nicht ausgleichen muss, als Veräußerungsgewinn i. S. d. § 16 EStG.

Ist das Kapitalkonto des Kommanditisten durch Entnahmen negativ geworden, entsteht bei seinem Ausscheiden ein Veräußerungsgewinn nur dann, wenn es sich um rückzahlungspflichtige Entnahmen gehandelt hat und die KG auf die gesellschaftsrechtliche Ausgleichsforderung gegen den ausscheidenden Kommanditisten verzichtet hat.

Ein Veräußerungsgewinn des ausscheidenden Kommanditisten entsteht nicht durch den Wegfall seines durch Ausschüttungen aus der Liquidität der Gesellschaft negativ gewordenen Kapitalkontos.

Nach § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch Gewinne, die erzielt werden bei der Veräußerung des gesamten Anteils eines Gesellschafters, der als Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebs anzusehen ist.

Nach § 16 Abs. 2 EStG ist der Veräußerungsgewinn der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den nach § 4 Abs. 1 EStG oder nach § 5 EStG zu ermittelnden Wert des Betriebsvermögens übersteigt. Wird ein Mitunternehmeranteil veräußert, ist dessen Buchwert in der Steuerbilanz der Gesellschaft (Kapitalkonto) sowie den Ergänzungsbilanzen maßgeblich.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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Mittwoch, 24. April 2024

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