CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
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Einrichtungsgegenstände - doppelte Haushaltsführung
Das Finanzgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 14.03.2017 (13 K 1216/16 entschieden, dass bei beruflich veranlasster doppelter Haushaltsführung die Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und den notwendigen Hausrat nicht unter den Höchstbetrag von 1.000,00 € monatlich (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG) fallen.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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