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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (50 Worte)

Einrichtungsgegenstände - doppelte Haushaltsführung

Das Finanzgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 14.03.2017 (13 K 1216/16 entschieden, dass bei beruflich veranlasster doppelter Haushaltsführung die Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und den notwendigen Hausrat nicht unter den Höchstbetrag von 1.000,00 € monatlich (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG) fallen.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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[…] nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 EStG und Familienheimfahrten im Rah-men einer doppelten Haushaltsführung) 1 % der auf volle 100 Euro abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers, […]

[…] nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 EStG und Familienheimfahrten im Rah-men einer doppelten Haushaltsführung) 1 % der auf volle 100 Euro abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers, […]