CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (48 Worte)
erste Tätigkeitstätte - Leiharbeiter
Entgegen der Rechtauffassung der Steuerverwaltung hat das Niedersächsische Finanzgericht mit Urteil vom 30.11.2016 (9 K 130/16) entschieden, dass Leiharbeiter, auch wenn sie längere Zeit in nur einem Entleihbetrieb eingesetzt sind, dort nicht ihre erste Tätigkeitsstätte besitzen, sondern beim vom Verleiher bestimmten Ort.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
Wie denkst du darüber?
Stay Informed
When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.
Comment for this post has been locked by admin.