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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (48 Worte)

erste Tätigkeitstätte - Leiharbeiter

Entgegen der Rechtauffassung der Steuerverwaltung hat das Niedersächsische Finanzgericht mit Urteil vom 30.11.2016 (9 K 130/16) entschieden, dass Leiharbeiter, auch wenn sie längere Zeit in nur einem Entleihbetrieb eingesetzt sind, dort nicht ihre erste Tätigkeitsstätte besitzen, sondern beim vom Verleiher bestimmten Ort.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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