CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
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Unterhaltsaufwendungen an Lebensgefährten
Der BFH ist mit Urteil vom 09.03.2017 (VI R 16/16) der Meinung, dass Unterhaltsaufwendungen für die beim Steuerpflichtigen wohnhafte Lebensgefährtin , der wegen der Haushaltsgemeinschaft Sozialleistungen verwehrt bleiben, nach § 33a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sind.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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