CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (60 Worte)
BFH,16.06.2015, IX R 30/14
Veräußerungsgewinn steuerfrei - Nach Ansicht des BFH (Urteil vom 27.06.2017; IX R 37/16) gilt die Ausnahme für die Besteuerung des Veräußerungsgewinns für Grundstücke, wenn diese eigenen Wohnzwecken dienen auch für Objekte , die der Steuerpflichtige nur zeitweilig bewohnt, die ihm aber ständig zur Verfügung stehen (Zweitwohnung, Ferienwohnung oder eine Wohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung).
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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