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Geschäftsführer und Minijob
Mitunter stellt sich bei Ein-Mann-GmbHs die Frage, ob der Geschäftsführer als Aushilfe angestellt sein kann.
Auch für Geschäftsführer dürfte die Lohnsteuerpauschalierung für Aushilfsjobs bzw. Minijobs nach § 40a Abs. 2 und 2a EStG nicht zulässig sein, wenn nicht grundsätzlich ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nach SGB IV vorhanden ist (FG Rheinland-Pfalz, 27.02.2014, 6 K 1485/11).
Bei der geringfügigen Beschäftigung eines Alleingesellschafters einer GmbH kann durch diese die Lohnsteuer nicht pauschaliert werden. Denn steuerlich liegen dem Grunde nach Einkünfte gemäß § 19 EStG vor; sozialrechtlich liegt hingegen kein Beschäftigungsverhältnis i.S. des § 7 Abs. 1 SGB IV vor, da der Geschäftsführer zugleich einziger Gesellschafter ist und es daher an der Weisungsgebundenheit fehlt.
Weiterhin hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) mit Schreiben vom 18.09.2017 dargestellt, dass Minijobs bei Gesellschafter-Geschäftsführern zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen, weil sie mit dem Charakter der allumfassenden Geschäftsführertätigkeit unvereinbar sein sollen.
Haben Sie weiterführende Fragen zu dieser Thematik, sprechen Sie mich gern an.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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