Eingabehilfen öffnen

Skip to main content

CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (240 Worte)

Rangrücktritt, Rangrücktrittserklärung

Ein bewährtes Mittel zur Abwendung einer nominellen bilanziellen Überschuldung kann ein Rangrücktritt bzw. die Rangrücktrittserklärung sein.

Hierbei wird zur Abwendung einer drohenden Überschuldung eine Erklärung des Rangrücktritts hinsichtlich der Gesellschafterforderungen abgegeben (Rangrücktrittserklärung).

Seit dem BFH-Urteil vom 05.03.2015 (IX ZR 133/14) müssen zur Ausgestaltung des Rangrücktritts neue Maßstäbe umgesetzt werden. So muss vereinbart werden, dass die Gesellschafterforderung hinter die Forderungen der anderen Gläubiger zurück tritt und die Befriedigung nicht wirksam erfolgen kann, solange eine Überschuldung oder eine Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft besteht oder einzutreten droht.

Zusätzlich muss geregelt sein, dass die Verbindlichkeit des Gesellschafters nicht nur aus zukünftigen Gewinnen oder den zukünftigen Einnahmen getilgt werden kann, sondern  auch aus dem freien Vermögen. Sonst droht eine erfolgswirksame Ausbuchung der Verbindlichkeit in der Steuerbilanz nach Maßgabe des § 5 Abs. 2a EStG.

Denn hier ist normiert: "Für Verpflichtungen, die nur zu erfüllen sind, soweit künftig Einnahmen oder Gewinne anfallen, sind Verbindlichkeiten oder Rückstellungen erst anzusetzen, wenn die Einnahmen oder Gewinne angefallen sind."

Folgendes könnte formuliert werden: Vereinbart wird, dass die Gesellschaft hinter die Forderungen anderer Gläubiger zurücktritt und ihre Befriedigung nicht erfolgen kann, sofern eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft besteht oder dadurch die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft eintritt oder zumindest einzutreten droht. Im Übrigen darf die Gesellschaft nur aus dem nach Begleichung der vorrangigen Ansprüche verbleibenden freien Vermögen getilgt werden. Benötigen Sie Hilfe bei der richtigen und optimalen Darstellung Ihrer Bilanz, sprechen Sie mich gern an.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

Stay Informed

When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.

Comment for this post has been locked by admin.
 

Kommentare