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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (232 Worte)

geänderte Meldepflichten zum 01.01.2018

Die Meldepflichten von Steuerpflichtigen haben sich zum 01.01.2018 geändert.

Meldepflichten - Ab dem 01.01.2018 haben Steuerpflichtige nicht nur den Erwerb, sondern nunmehr auch die Veräußerung von Beteiligungen an Körperschaften, Personengesellschaften oder anderen Vermögensmassen mit Sitz im Ausland en Finanzbehörden zu melden.

Auch die Meldegrenze hinsichtlich der Höhe der entsprechenden meldepflichtigen Beteiligungen hat sich geändert. Diese ist abgesenkt worden. Mitteilungspflichtg sind nunmehr Erwerbe und Veräußerungen nach dem 31.12.2017 von Beteiligungen von mindestens 10%.

Bei der Bestimmung der 10%-Grenze sind mittelbare und unmittelbare Beteiligungen zu addieren. Bisher war ein mittelbarer Erwerb einer Beteiligung erst zu melden, wenn er mindestens 25% betrug.

Weiterhin meldepflichtig werden Tatsachen aufgrund einer möglichen mittelbaren oder unmittelbaren beherrschenden oder bestimmenden Einflussnahme von Steuerpflichtigen allein oder zusammen mit nahestehenden Personen i.S.d. § 1 Abs. 2 AStG auf gesellschaftsrechtliche, finanzielle oder geschäftliche Angelegenheiten einer Drittland-Gesellschaft (Sitz oder Ort der Geschäftsleitung außerhalb der EU oder der Europäischen Freihandelsassoziation.

Diese Mitteilungen müssen zusammen mit der Einkommensteuererklärung oder Körperschaftsteuererklärung abgegebene werden, in dessen Veranlagungszeiträumen sich die Veränderungen ergeben haben.

Mitzuteilen ist auch die Art der wirtschaftlichen Tätigkeit der Drittlandgesellschaft.

Ein Verstoß gegen die Meldepflicht gilt als Ordnungswidrigkeit (§ 379 Abs. 2 S. 1 AO) und kann mit einer Geldbuße iHv € 25.000,00 bestraft werden.

Haben Sie weiterführende Fragen zu dieser Thematik oder benötigen Sie Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Rechte oder Erfüllung Ihrer Verpflichtungen, sprechen Sie mich gern an.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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