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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (154 Worte)

Veräußerung einer Ferienimmobilie

Der BFH hat in einem Urteil vom 05.06.2014 (V R 10/13) zur steuerlichen Auswirkung eines Verkaufs einer Ferienimmobilie geäußert.

In dem Urteil kamen die Richter zu der Ansicht, dass der Verkauf einer Ferienimmobilie zu einer Geschäftsveräußerung im Ganzen führen kann (§ 1 Abs. 1a UStG). Die hätte die Folge, dass dieser Vorgang nicht umsatzsteuerbar wäre.

Diese Geschäftsveräußerung im Ganzen setzt aber voraus, dass das Unternehmen oder ein Teil (gesondert geführter Betrieb im Ganzen) in der Gliederung des Unternehmens entgeltlich oder unentgeltlich übertragen wird.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Erwerber die Unternehmensfortführung beabsichtigt. Der übertragene Betrieb muss des weiteren die Fortsetzung der bisherigen Tätigkeit erlauben.

Diese ständige Rechtsprechung ist auch auf die Veräußerung von Ferienimmobilien anzuwenden.

Die steuerlichen Konsequenzen hinsichtlich der möglichen Vorsteuerkorrektur beim Erwerber gemäß § 15 a UStG sind zu beachten.

Haben Sie Fragen zu der steuerlich optimalen Übertragung oder Fortführung Ihrer Immobile, sprechen Sie mich gern an.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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Samstag, 20. April 2024

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