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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (200 Worte)

Airbnb - Überprüfung der Vermieter

Die Finanzbehörden haben offenbar bei der Vermietungs-Plattform Airbnb zur Überprüfung der erklärten Vermietungseinnahmen die Namen aller Vermieter in Deutschland angefordert.

Wie im Fall Airbnb wird diese gängige Methode im Rahmen von Betriebsprüfungen oder Umsatzsteuersonderprüfungen angewendet, um zu prüfen, ob alle Mieteinnahmen auch ordnungsgemäß "auf der anderen Seite" versteuert wurden.

Ob sich hieraus wirklich ernsthafte Konsequenzen für die Vermieter ergeben, wenn festgestellt wird, dass Einnahmen nicht oder unvollständig erklärt wurden, bleibt abzuwarten.

Wenn sich des herausstellen sollte, droht womöglich eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Eine Selbstanzeige im Vorfeld, bevor die konkreten Erkenntnisse vorliegen, wäre da ratsam.

Der rechtliche Tatbestand der Steuerhinterziehung ist gesetzlich in § 370 Abgabenordnung (AO) geregelt. Gemäß Absatz 1 kann eine einfache Steuerhinterziehung mit Freiheitsstrafe bis zu einer Höchststrafe von fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Schlimmer sieht es dagegen schon bei einem besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung gemäß § 370 Absatz 2 AO aus. Hier ist eine Geldstrafe ausgeschlossen. Die Mindeststrafe liegt hier bei sechs Monaten, die Höchststrafe bei zehn Jahren Gefängnis. Maßgeblich für die genaue Höhe Strafe sind jedoch immer die Umstände des konkreten Einzelfalles.

Benötigen Sie grundsätzlich Hilfe, bei der ordnungsgemäßen und steuerlich optimalen Ermittlung Ihrer Vermietungseinkünfte oder bei der Berichtigung Ihrer Erklärungen, sprechen Sie mich gern an.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

 
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Freitag, 29. März 2024

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