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Kein Anteilsübergang durch Erteilung einer Vollmacht
Der BFH hatte sich mit Urteil vom 30.8.2017 (II R 39/15) zur gesonderten Feststellung nach § 17 Abs. 3 GrEStG und zur mittelbaren Änderung des Gesellschafterbestandes einer Personengesellschaft geäußert.
Gegenstand der gesonderten Feststellung (Anteilsübergang) nach § 17 Abs. 3 GrEStG ist auch der Zeitpunkt, auf den der Grundbesitz der Personengesellschaft nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GrEStG zu bewerten ist.Die bloße Einräumung einer Vollmacht zur Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil sowie zur Veräußerung und Abtretung dieses Gesellschaftsanteils reicht für einen Anteilsübergang i.S. einer mittelbaren Änderung des Gesellschafterbestandes einer Personengesellschaft nach § 1 Abs. 2a GrEStG nicht aus.
Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von fünf Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dies nach § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG als ein auf die Übereignung dieses Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft gerichtetes Rechtsgeschäft.
Die Änderung des Gesellschafterbestandes nach § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG kann in einem einzelnen Rechtsvorgang oder in Teilakten über einen Zeitraum von längstens fünf Jahren erfolgen.
Haben Sie Fragen zur steuerlich optimalen Lösung bei Grundstücksübertragungen, sprechen Sie mich gern an.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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