CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
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Übertragung der GmbH-Anteile mittels Leibrenten
GmbH-Anteile können zu einem festen Preis veräußert werden, aber auch mittels Leibrenten.
Der Veräußerer der GmbH-Anteile erzielt in diesem Fall ein Veräußerungsentgelt im Sinne des § 17 EStG in Höhe des Barwertes der wiederkehrenden Leistungen.Grundsätzlich entsteht ein solcher Gewinn unabhängig von den vereinnahmten Entgelten (z.B. Rentenzahlungen) zum Zeitpunkt der Veräußerung (§ 17 Abs. 2 EStG).
Der Veräußerer kann aber aufgrund der fehlenden sofortigen Liquidität ein Wahlrecht in Anspruch nehmen und die Zuflussbesteuerung wählen (R 17 Abs. 7 i.V.m. R 16 Abs. 11 EStR).
Die in den wiederkehrenden Leistungen (Rentenzahlungen) eingeschlossenen Zinsanteile werden gesondert besteuert; grundsätzlich mit einem Ertragsanteil (§ 22 Nr. 1 S. 3 a, bb EStG.
Haben Sie Fragen zu dieser Form der Anteilsübertragung, sprechen Sie mich gern an.
cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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