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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (126 Worte)

Übertragung der GmbH-Anteile mittels Leibrenten

GmbH-Anteile können zu einem festen Preis veräußert werden, aber auch mittels Leibrenten.

Der Veräußerer der GmbH-Anteile erzielt in diesem Fall ein Veräußerungsentgelt im Sinne des § 17 EStG in Höhe des Barwertes der wiederkehrenden Leistungen.

Grundsätzlich entsteht ein solcher Gewinn unabhängig von den vereinnahmten Entgelten (z.B. Rentenzahlungen) zum Zeitpunkt der Veräußerung (§ 17 Abs. 2 EStG).

Der Veräußerer kann aber aufgrund der fehlenden sofortigen Liquidität ein Wahlrecht in Anspruch nehmen und die Zuflussbesteuerung wählen (R 17 Abs. 7 i.V.m. R 16 Abs. 11 EStR).

Die in den wiederkehrenden Leistungen (Rentenzahlungen) eingeschlossenen Zinsanteile werden gesondert besteuert; grundsätzlich mit einem Ertragsanteil (§ 22 Nr. 1 S. 3 a, bb EStG.

Haben Sie Fragen zu dieser Form der Anteilsübertragung, sprechen Sie mich gern an.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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Freitag, 19. April 2024

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