Eingabehilfen öffnen

Skip to main content

CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
2 Minuten Lesezeit (304 Worte)

Holding für Startup Unternehmen - Startup-Holding

Durch die Schaffung einer Holding (Holdingstruktur) schon beim Startup lassen sich bei einem möglichen Exit Steuern sparen. Viele Gründer denken bereits schon beim Unternehmensstart an ihren Exit.

Dann sollte auch an die Startup-Holding gedacht werden. Mit einer Holding können erst einmal bis zu 95 % Steuern gespart werden. Der Verkaufserlös kann so erst einmal sinnvoll geparkt werden, ohne ihn durch Steuerzahlungen mindern zu müssen.

Was bedeutet "Holding", was ist eine Holding?

Die Holding an sich stellt keine eigenständige Rechtsform dar. Die Holding ist ein Begriff, der eine bestimmte Struktur von mindestens 2 Gesellschaften beschreibt. Nämlich: Eine Muttergesellschaft (auch Dachgesellschaft) hält Anteile von bis zu 100% an einer oder mehreren Tochtergesellschaften. Die Mutter ist an der Tochter beteiligt.

Damit diese Beteiligungsstruktur funktioniert, müssen also mindestens zwei Firmen existieren. Eine Firma übernimmt die Rolle der Muttergesellschaft und die jeweils andere die Rolle der Tochtergesellschaft. Die Tochtergesellschaft ist die operativ arbeitende Gesellschaft.

Die Beteiligungshöhe ist nicht vorgeschrieben, sollte aber, um den kompletten Steuerspareffekt zu erzielen mindestens 15% betragen.

Je nach Aufgabe und Zweck der Holding unterscheidet man verschiedene Varianten:
  • Organisatorische Holding
  • Finanz-Holding
  • Operative Holding
  • Beteiligungs-Holding
  • Management-Holding
Wie funktioniert das mit Steuervorteilen bei einer Holding beim Exit?

Der Grund für den Steuervorteil liegt in der Art der Beteiligung an der operativen (Tochter)Gesellschaft. Man steigt nicht als natürliche Person aus, sondern als Kapitalgesellschaft.

Denn, wenn die Beteiligung an einem Tochterunternehmen in einer Holdingstruktur veräußert wird, sind 95 % des Verkaufsgewinns steuerfrei. Die gesetzlichen Regelungen besagen, dass lediglich 5 % des Veräußerungsgewinns als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung herangezogen werden. Nur hierauf fallen Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer an.

Die Holding-Struktur kann sowohl mit UGs (haftungsbeschränkt), mit GmbHs, AGs und Ltds. gegründet werden.

Haben Sie weiterführende Detailfragen zu diesem Thema oder planen Sie Unternehmensgründungen, bei denen auch bereits Exit-Planungen bestehen, sprechen Sie mich gern an. Gemeinsam mit Ihnen setze ich Ihre Vorhaben gern steueroptimal um.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

Stay Informed

When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.

Ähnliche Beiträge

 

Kommentare

Derzeit gibt es keine Kommentare. Schreibe den ersten Kommentar!
Bereits registriert? Hier einloggen
Mittwoch, 24. April 2024

Sicherheitscode (Captcha)